Pflegeberatung
Grundsätzlich hat jede*r Pflegebedürftige ab einschließlich Pflegegrad 2 Anspruch auf Pflegegeld gem. §37 SGB XI.
Allen Pflegebedürftigen am Pflegegrad 1 steht monatlich der Entlastungsbetrag in Höhe von 125€ zu. Dieser kann für unterschiedliche Zwecke eingesetzt werden – haushaltsnahe Dienstleistungen, Mittagessen in der Tagespflege und einiges mehr. Besonders für unsere Unterstützung ist dieser geeignet.
Ab Pflegegrad 1 haben Sie vor allem Anspruch auf den oben genannten Entlastungsbetrag, einen monatlichen Zuschuss für Hausnotrufsysteme und können zusätzlich noch Geld für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen.
Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf weitere Leistungen, z.B. Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege u.v.m.
Selbstverständlich haben Sie außerdem Anspruch auf kostenlose qualifizierte Pflegeberatung. Fragen Sie gerne bei uns nach, um Weiteres zu Anträgen, Beträgen oder Einsatzmöglichkeiten zu erfahren – wir gehen gerne für Sie ins Detail.
Hauhaltsnahe Dienstleistungen
Zu unserem Leistungsspektrum gehören Betreuungsleistungen sowie Unterstützung im Haushalt. Möglich ist also alles von Spazierengehen und Mensch-ärgere-dich-nicht über Essensplanung bis hin zu Reinigungsarbeiten. Was Sie benötigen wird im Vorhinein festgelegt, ebenso wie der zeitliche Rahmen.
Sollte es Mängel, Probleme, Beschwerden o.ä. geben, melden Sie sich bitte bei uns – wir leben ganz nach dem Motto „Redenden Menschen kann geholfen werden!“ Wir legen Wert darauf, alle Beanstandungen schnellstmöglich zu beheben. Wir haben feste Wege, um Beschwerden zu verarbeiten und beschäftigen einen Qualitätsmanager, um Ihnen eine individuelle und jeweils beste Lösung präsentieren zu können.
Basierend auf Ihrem Bedarf und den gewünschten Einsatzzeiten suchen wir eine unserer Betreuungskräfte für Sie aus. Selbstverständlich ordnen wir auch nach zwischenmenschlichen Faktoren zu und bemühen uns, dass zwischen Ihnen ein gutes Verhältnis entstehen kann. Alle Kräfte sind gleichermaßen nach allen gesetzlichen Vorgaben qualifiziert, haben Arbeitserfahrung und sind von uns persönlich ausgewählt.
Sollte „Ihre“ Betreuungskraft im Urlaub sein, können Sie die Änderung des Einsatzplanes direkt mit dieser oder mit uns besprechen. Auf Wunsch erhalten Sie für diesen Zeitraum eine Ersatzkraft. Ist „Ihre“ Einsatzkraft spontan verhindert, geben wir unser Bestes, um Ersatz zu finden oder einen neuen Termin in naher Zukunft zu vereinbaren.
Zunächst melden Sie sich mit Ihrer Interessensbekundung bei uns und wir bieten Ihnen schnellstmöglich einen Termin zu einem unverbindlichen Erstgespräch in Ihren eigenen vier Wänden an. Bei diesem Gespräch besprechen wir Ihre Situation und in welchem Umfang wir Sie unterstützen können.
Ernährungsberatung
Gesundheitskurse
Finanzierung
Ja, die Vitasci GmbH ist ein anerkannter Dienstleister und kann daher mit der Pflegeversicherung abrechnen. Wir kennen uns gut aus und wissen, wie wir das Beste für Sie aus Ihren Ansprüchen rausholen.
Unsere Pflegeberatung ist für Sie grundsätzlich kostenlos, genauso wie das Erstgespräch. Für unsere Einsätze berechnen wir pro Stunde 35,00 € und eine Anfahrtspauschale von 5 €. Da bei uns eine Mindesteinsatzzeit von 120 Minuten festgelegt ist, berechnen wir für einen Einsatz insgesamt (mindestens) 75 €.